Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Hilfe zu Ihrem Antrag, Vertrag, Beitragszahlung, Laufzeit? Wir sind montags bis freitags von 08:00 - 17:00 unter der Nummer 089-6236-5600 für Sie erreichbar.
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Für Mitarbeiter/innen der Max-Planck-Gesellschaften.
Versicherungssumme bis 30 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Wichtiger Hinweis: Versicherung für Forschungstätigkeiten Abweichend von den Risikobeschreibungen und Besonderen Bedingungen zur Haftpflicht-Versicherung für private Risiken (RBH Privat H. Ziffer III., 1.5) gelten in der Amts-Haftpflicht-Versicherung mitversichert Haftpflichtansprüche aus Forschungstätigkeit bis zu den Versicherungssummen von 500 000 Euro pauschal für Personen- Sach- und Vermögensschäden Soweit die Amts-Haftpflicht mit „Haftung aus technischer Tätigkeit einschließlich Verwaltungstätigkeit“ abgeschlossen ist, besteht auch für die die planenden Tätigkeiten gemäß der HOAI Phasen 0 (bauherrenseitige Projektentwicklung), 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) im Rahmen des Tätigkeitsfeldes „fachkundiger Bauherr“ Versicherungsschutz. Selbstbeteiligung 10% jedes Schadens, mindestens 10 €, höchstens 500 € hat der Versicherungsnehmer selbst zu tragen
Versicherungssumme bis 10 Mio. € für Personen- und Sachschäden
Wichtiger Hinweis: Ausgeschlossene Tätigkeiten - alle Planungstätigkeiten von Architekten, sofern nicht unter Hinweis Amts-Haftpflicht erfasst - Behandlungsleistungen von Ärzten, Therapeuten Bei einem Zusammentreffen von forschender und behandelnder Tätigkeit ist der Schwerpunkt der Tätigkeit entscheidend.
Wichtiger Hinweis: Soweit die Dienst-Haftpflicht mit „Vermögensschäden aus technischer- und Verwaltungstätigkeit sowie für Sachschäden aus technischer Tätigkeit“ abgeschlossen ist, besteht auch für die die planenden Tätigkeiten gemäß der HOAI Phasen 0 (bauherrenseitige Projektentwicklung), 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) im Rahmen des Tätigkeitsfeldes „fachkundiger Bauherr“ Versicherungsschutz Selbstbeteiligung 10% jedes Schadens, mindestens 10 €, höchstens 500 € hat der Versicherungsnehmer selbst zu tragen
Für Vermögensschäden aus Verwaltungstätigkeit
Für Vermögensschäden aus technischer und Verwaltungstätigkeit sowie Sachschäden aus technischer Tätigkeit
Mit der privaten Haftpflicht-Versicherung für Mitarbeiter/innen der Max-Planck-Gesellschaft in Kombination mit der Amts- und Dienst-Haftpflicht-Versicherung der Versicherungskammer Bayern, erhalten Sie ein hohes Leistungsniveau und umfassende private und dienstliche Absicherung.
Zudem profitieren Sie auch vom starken Service eines erfahrenen Haftpflichtversicherers, der in unabhängigen Marktumfragen regelmäßig Bestnoten erhält.
Jeder, der einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, ist verpflichtet, für die daraus entstandenen Schäden aufzukommen. Dies betrifft kleine Schäden, wie ein verschüttetes Glas Rotwein auf dem Teppich von Freunden aber auch größere Schäden, z. B. wenn Personen verletzt oder getötet werden. Es reicht ein unachtsamer Schritt auf dem Fahrradweg, so dass der Fahrradfahrer ausweichen muss und unglücklich stürzt. Daher gilt: Sie haften in unbegrenzter Höhe und im schlimmsten Fall ein Leben lang.
Damit die Folgen nicht gleich Ihren finanziellen Ruin bedeuten, ist eine private Haftpflichtversicherung für Sie unerlässlich.
Der Versicherer reguliert nicht nur den Schaden sondern wehrt auch in Ihrem Interesse unberechtigte Ansprüche ab.
Dafür wurde die Privathaftpflicht-Versicherung der Versicherungskammer Bayern mehrfach ausgezeichnet
Verantwortungsvolle Dienst- und Amtstätigkeiten erfordern viel Aufmerksamkeit und ein hohes Konzentrationsvermögen. Wer diesen Ansprüchen gerecht werden will, schafft mit einer dienstlichen Risikoabsicherung wichtige Voraussetzungen, um sich auf seine Pflichterfüllung voll und ganz konzentrieren zu können.
Denn auch wenn es mal zu einer Unachtsamkeit während des Dienstes kommt: Mit der Amts- und Diensthaftpflicht-Versicherung der Versicherungskammer Bayern haben wir für die Mitarbeiter/innen der Max-Planck-Gesellschaften ein individuelles Deckungskonzept entwickelt, welches umfassend gegen dienstliche Risiken absichert.
Die Amts- und Diensthaftpflicht bietet auch Ärzten in forschender Tätigkeit sowie Architekten mit planenden Tätigkeiten gemäß HOAI Phasen 0, 1, 2, im Rahmen “fachkundiger Bauherr" eine Versicherungsmöglichkeit. Sollten Sie eine zusätzliche Arzt oder Architekten-Haftpflicht-Versicherung benötigen, wenden Sie sich gern an uns unter den angegebenen Kontaktmöglichkeiten.
Die Th. Funk & Sohn GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Funk Gruppe GmbH. Die Funk Gruppe ist der größte inhabergeführte Versicherungsmakler und Risk Consultant in Deutschland und gehört zu den führenden Maklerhäusern in Europa. 1879 in Berlin gegründet, beschäftigt das Unternehmen heute 1.560 Mitarbeiter an 36 Standorten in Europa. Über das eigene internationale Netzwerk „The Funk Alliance“ ist die Funk Gruppe weltweit präsent. Als Systemhaus für Risikolösungen betreut die Funk Gruppe Unternehmen aller Branchen in Fragen des Versicherungs- und Risikomanagements sowie der Vorsorge. Für sie entwickelt die Funk Gruppe individuelle Konzepte und optimiert die Absicherung aller betrieblichen Risiken – konsequent am Bedarf orientiert. Als Mitglied des Bundesverbandes Deutscher Versicherungsmakler e. V. (BDVM) erfüllt die Funk Gruppe strengste Qualitätskriterien. Mit seiner Beratung bietet die Funk Gruppe Unternehmen die Basis für ihre Sicherheit im Umgang mit dem Risiko. Das Ziel: ganzheitliches Chancen - und Risikomanagement für den Erfolg der Kunden.
Wir sind montags bis freitags von 08:00 – 17:00 unter der Nummer 089-6236-5600 für Sie erreichbar
E-Mail: komposit@vkb.de
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